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Opt-in

Opt-in (von engl. to opt (for something) optieren, sich für etwas entscheiden) ist ein Verfahren aus dem Permission Marketing, bei dem der Endverbraucher Werbekontaktaufnahmen vorher meist durch E-Mail, Telefon oder SMS explizit bestätigen muss. Sein Gegensatz ist ein rechtlich unzulässiges Opt-out-Verfahren.

Gemäß § 7 Abs. 2 UWG stellt es für den Verbraucher eine unzumutbare Newsletter Belästigung dar, wenn er ohne seine vorherige ausdrückliche Einwilligung Werbung per E-Mail oder Telefon erhält. Kontaktiert der Werbetreibende einen Verbraucher ohne dessen Werbeeinverständnis ("Opt-In") stellt dies Newsletter eine Wettbewerbsverletzung dar. Dies gilt sowohl für den E-Mail- als auch den Telefonkanal. Für den Postweg ist kein Werbeeinverständnis Marketing erforderlich, wobei dies im Rahmen der Datenschutznovelle 2008 häufig diskutiert wurde.

Vor nicht-adressierter Werbung können sich Verbraucher durch einen Hinweis an ihrem Briefkasten ("Keine Werbung") schützen, den die Post und andere Werbeverteiler beachten müssen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Verbraucher sich auf der sog. Robinsonliste eintragen zu lassen.

Ein Problem bei einfachem Opt-in im Bereich des E-Mail-Marketings Werbe-Mails Newsletter ist, dass beliebige Kontaktdaten zur Anmeldung verwendet werden können, Werbung ist also auch fehlerhafte Daten oder Daten dritter Personen oder Werbung in Organisationen. Da solche falschen oder missbräuchlichen Einträge immer wieder zu Problemen und Ärger führen, wurde das verbesserte Verfahren Newsletter Double-Opt-in entwickelt. Dies ist gesetzlich nicht verpflichtend, Marketing wird aber aus den genannten Gründen immer häufiger von der Rechtsprechung gefordert. Auch beim Telefon gibt es eine Art Bestätigung Newsletter der Einwilligung im Wege der sog. Telefonverifizierung. Werbung.

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Closed-Loop Opt-in
    • 1.1 Ablauf
    • 1.2 Begriffsabgrenzung
  • 2 Rechtslage
    • 2.1 Deutschland
    • 2.2 Schweiz
  • 3 Siehe auch
  • 4 Weblinks
  • 5 Newsletter Einzelnachweise
Closed-Loop Opt-in
Ablauf

Beim Double Opt-in muss der Eintrag der Werbung der Abonnentenliste in einem Marketing zweiten Schritt bestätigt werden. Meist wird hierzu eine Werbung E-Mail-Nachricht mit Bitte um Bestätigung an die eingetragene Marketing Kontaktadresse gesendet. Handelt es sich um ein echtes, das heißt Marketing erwünschtes Opt-in, bekommt der Abonnent eine Bestätigung seiner Newsletter angegebenen Kontaktdaten. Handelt es sich dagegen um einen Werbung missbräuchlich erfolgten Eintrag, kann sich der unfreiwillige mail Newsletter Abonnement-Kandidat vor einem Eintrag in die Abonnementliste schützen, Marketing indem er auf die Bestätigungsanfrage nicht reagiert. Eine Registrierung Newsletter beim Double-Opt-in wird erst dann wirksam, wenn sie bestätigt wird. Marketing Dieses Verfahren hat sich mittlerweile im Direktmarketing durchgesetzt werben mail und wird auch im Wege der Adressgenerierung fast ausschließlich Werbung verwendet.

Als Bestätigung kommen neben oben genanntem Weg Verfahren in Frage, Marketing bei denen die Bestätigung zum Beispiel schriftlich auf dem Postweg, telefonisch oder per Banküberweisung erfolgt.

Dieses Verfahren wird für seriöses E-Mail-Marketing von verschiedenen Organisationen, wie zum Beispiel dem Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV), empfohlen.

Begriffsabgrenzung

Das Double-Opt-In-Verfahren ist vom Confirmed Opt-in zu Werbung unterscheiden. Beim Confirmed Opt-In wird an die eingetragene E-Mail eine Bestäigungs-Mail ohne Mail geschickt. Der Verbraucher müsste dieser Newsletter Marketing Mail widersprechen, um keine unerwünschte Werbung zu erhalten. Marketing Werbung undDouble-Opt-In wird teilweise der Begriff mail von Spammern (Versand von unerwünschter Werbung ohne Einwilligung) missbraucht. So nehmen manche Spammer in Anspruch, „Confirmed Opt-in“ zu betreiben, wenn ein neuer Empfänger eines Werbung Newsletter-Abonnements nach der Eintragung eine E-Mail zugeschickt newsletter mail bekommt, in der er auf das soeben getätigte Abonnement hingewiesen und davon in Kenntnis gesetzt wird, wie er das Abonnement wieder beenden Marketing kann.

Rechtslage
Deutschland

In Opt-in Deutschland sind bestimmte Werbemaßnahmen nur nach erklärter oder mutmaßlicher Einwilligung zulässig. Dies ist vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, E-Mail § 7, Absatz 2, Nummer 2 und 3 von 2004 geregelt.

Eine Verpflichtung zu Closed-Loop Opt-in besteht gesetzlich nicht. Allerdings ergibt sich für den Werbetreibenden das Problem, dass E-Mail das einmal erklärte (Single) Opt-in von einem Dritten stammen könnte. E-Mail Möglicherweise kennt dieser den Inhaber der fälschlich angegebenen E-Mail Mailadresse und will ihn belästigen. Dann ist der nun tatsächlich E-Mail Beworbene nicht an das Opt-in gebunden. Dass auch der Werbende dabei E-Mail getäuscht wurde, spielt keine Rolle, denn auf sein Verschulden kommt es email Newsletter nicht an.

Um dieses Problem zu vermeiden, wird daher oft Double Opt-in gewählt: Hier kann sich der Werbetreibende sicher sein, dass die Einwilligung email zum E-Mail-Versand tatsächlich von dem Konto stammt, an welches später E-Mail die Werbemails ausgeliefert werden. Die für das Double Opt-in notwendige email Nachfrage wurde von Gerichten zuletzt häufig als nicht wettbewerbswidrig erachtet.

Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es bis dato nicht. Jede (auch Newsletter gewollte Werbung ) Zusendung bleibt mit einem Restrisiko behaftet. Die Tendenz Werbung email der Gerichtsurteile scheint mehr zur Zulässigkeit der Zusendung des Marketing Bestätigungslinks beim Double Opt-in zu tendieren.

Das Amtsgericht email München bestätigte 2006, mail dass Werbung und E-Mails mit einer Aufforderung, die Eintragung in eine Mail-Verteilerliste zu bestätigen, E-Mail kein Spam seien, email weil es dem Empfänger zumutbar sei, durch Nichtstun und Abwarten Newsletter die automatisierte Löschung der eigenen Mailadresse aus der Werbung Mailingliste zu erzwingen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Landgericht Hamburg urteilte über die Aufbewahrungsdauer einer email datenschutzrechtlichen E-Mail Einwilligungserklärung, also einer Opt-in-Erklärung. Das Landgericht hat Werbung sich als eines der ersten überhaupt zur Frage geäußert, wie lang eine Opt-in datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung überhaupt aufbewahrt werden Marketing darf und muss. Die Richter urteilten, solange ein Verwender oder Adresseigner damit rechnen müsse, das Vorliegen einer Einwilligung E-Mail nachweisen zu müssen, müsse und dürfe er die entsprechenden Daten auch speichern. Als Frist setzten die Richter unter Hinweis auf § 11, Absatz 4 UWG drei Jahre fest.

Der Bundesgerichtshof stellt in seinem Urteil vom 10. Februar 2011 (Az.: I ZR 164/09) fest: Opt-in Werbung Ein elektronisch durchgeführtes Double-Opt-In-Verfahren ist zur Werbung E-Mail Einholung des Einverständnisses für Werbeanrufe ungeeignet.“ Ein Verifikation des Anrufers/Teilnehmers muss also durch ein mehrstufiges Marketing Werbung Verfahren abgedeckt werden.

Schweiz

In der Schweiz ist es seit dem E-Mail 1. April 2007 gemäß dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Art. 3, Abs. o verboten, Massenwerbungen, ohne direkten Zusammenhang zu einem Newsletter Opt-in angeforderten Inhalt zu versenden, falls nicht vorher die Einwilligung Werbung des Empfängers eingeholt wurde, der korrekte Absender nicht angegeben ist oder Werbung gebucht wurde oder nicht auf eine problem- und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit Werbung email hingewiesen wird. Eine ausdrückliche Pflicht, ein Double Opt-in zu benutzen, besteht allerdings nicht.

A.) E-Mail-Marketing respektive E-Mail-Werbung an potenzielle Kunden ist erlaubt, mail wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

1. Der Adressat hat vorgängig, d.h. mail vor dem eigentlichen Empfang Werbung email einer elektronischen Werbenachricht, ausdrücklich seine Einwilligung zum Opt-in Erhalt gegeben.
2. Der Werbung Absender muss sich eindeutig zu erkennen geben.
3. Dem Empfänger wird eine Möglichkeit geboten, künftig auf Werbesendungen dieses Senders zu verzichten. Die mail Abmeldemöglichkeit soll Werbung einfach und ohne weitere Kosten für den Empfänger ausgelöst werden Newsletter können.

B.) E-Mail-Marketing respektive E-Mail-Werbung an eigene (bestehenden) Kunden ist unter den folgenden Voraussetzungen erlaubt:

1. Es muss ein Zusammenhang email zwischen Newsletter der seinerzeit bezogenen Leistung und der neu beworbenen Leistung bestehen.
2. Es dürfen keine Opt-in Werbung in Form von Drittleistungen beworben werden. Weiter gelten die Punkte 1. und 2. unter Punkt A.)

Die Einhaltung der obigen Punkte sind Double-Opt-In und die minimalen Grundvoraussetzungen für die Direktwerbung in elektronischen Medien.

  • Opt-out
  • Newsletter

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Geht man jetzt davon aus, dass jeder Zehnte etwas kauft...

 

Fakten:
 
50.000 Empfänger
pfeil
Klickrate von 8%
pfeil
4.000 potenzielle Käufer
pfeil
10% kaufen tatsächlich
pfeil
400 neue Kunden

 


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